Kosten & Abrechnung in unserer Frankfurter Praxis

Ästhetische Behandlungen sind ärztliche Leistungen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte erfolgt, welche Faktoren die Kosten beeinflussen, was in einem Gesamtpreis enthalten ist und warum seriöse Preisangaben immer eine Spanne darstellen.

Wie werden ärztliche Leistungen nach der GOÄ abgerechnet?

Ästhetisch-medizinische Behandlungen sind in der Regel keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden als individuelle ärztliche Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die GOÄ ist die bundesweit gültige Grundlage für die Abrechnung ärztlicher Leistungen außerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenkassen und sorgt dafür, dass die Berechnung nach einheitlichen, nachvollziehbaren Regeln erfolgt.

Die GOÄ ist in einzelne Gebührenpositionen gegliedert. Jeder ärztlichen Leistung ist dabei eine Nummer und ein fester Punktwert zugeordnet. Für eine Behandlung können mehrere solcher Positionen zusammenkommen – etwa für die Beratung, die Untersuchung und die eigentliche Leistung. Auf diese Weise lässt sich eine Rechnung Position für Position nachvollziehen.

Zusätzlich sieht die GOÄ einen sogenannten Steigerungsfaktor vor, der in der Regel zwischen 1,0 und 3,5 liegt. Über diesen Faktor wird berücksichtigt, wie aufwendig, schwierig oder zeitintensiv eine Leistung im Einzelfall tatsächlich war. Der angesetzte Faktor wird auf der Rechnung ausgewiesen, sodass Sie jederzeit erkennen können, wie sich der Betrag zusammensetzt. Sie erhalten nach der Behandlung eine transparente Rechnung, aus der die einzelnen Leistungspositionen hervorgehen.

Weil rein ästhetische Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit erfolgen, handelt es sich um sogenannte Selbstzahlerleistungen. Das bedeutet: Die Kosten tragen Sie selbst, da weder die gesetzliche noch die private Krankenversicherung für ausschließlich ästhetisch motivierte Leistungen aufkommt. Ob im Einzelfall eine medizinische Indikation vorliegt, lässt sich ausschließlich im persönlichen ärztlichen Gespräch beurteilen.

Bitte beachten Sie: Bei rein ästhetischen, medizinisch nicht notwendigen Leistungen fällt nach den geltenden steuerrechtlichen Vorgaben Umsatzsteuer an. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %, die auf Ihrer Rechnung gesondert ausgewiesen wird.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?

Die Kosten einer ästhetischen Behandlung lassen sich nicht pauschal festlegen, weil mehrere Faktoren zusammenwirken. Die folgenden Punkte spielen dabei eine wesentliche Rolle:

  • Behandelte Region und Ausdehnung des Behandlungsareals – kleinere und größere Zonen erfordern einen unterschiedlichen Aufwand.
  • Benötigte Materialmenge (z. B. Menge der Hyaluronsäure), die sich nach der individuellen Anatomie und dem gewünschten Behandlungsziel richtet.
  • Aufwand und Dauer der Behandlung sowie die Schwierigkeit im Einzelfall, die über den Steigerungsfaktor der GOÄ abgebildet werden können.
  • Ob eine oder mehrere Regionen in einer Sitzung behandelt werden, da sich der Gesamtaufwand entsprechend verändert.
  • Verwendetes Präparat und dessen Eigenschaften, sofern verschiedene Produkte medizinisch in Frage kommen.
  • Notwendige Kontroll- und Nachsorgetermine, die zu einer sorgfältigen Behandlung dazugehören.
  • Individuelle Ausgangssituation und Ihre persönlichen Ziele, die im Beratungsgespräch besprochen werden.

Was ist im Gesamtpreis enthalten?

In dem Ihnen genannten Gesamtpreis sind bei uns üblicherweise enthalten: das ärztliche Beratungsgespräch mit Untersuchung und Aufklärung, die Behandlung selbst einschließlich des verwendeten Materials sowie ein Kontrolltermin, sofern dieser medizinisch sinnvoll ist. Ziel ist, dass Sie von Anfang an wissen, welche Leistungen Sie erhalten.

Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten. Sollte sich im Verlauf einer Behandlung zeigen, dass eine weitere Leistung sinnvoll wäre, besprechen wir dies vorab mit Ihnen, bevor sie erbracht wird. So behalten Sie die Kosten jederzeit im Blick und entscheiden gemeinsam mit uns über jeden weiteren Schritt.

Warum sind seriöse Preisangaben immer eine Spanne?

Eine ästhetische Behandlung ist keine Ware von der Stange, sondern eine individuelle ärztliche Leistung. Wie viel Material benötigt wird, wie aufwendig die Behandlung ausfällt und welche Regionen sinnvollerweise einbezogen werden, hängt von Ihrer persönlichen Anatomie und Ihrem Behandlungsziel ab. Diese Faktoren sind individuell verschieden und lassen sich vorab nicht pauschal beziffern.

Aus diesem Grund arbeiten seriöse Praxen mit Preisspannen oder mit Angaben „ab“, die eine erste Orientierung geben. Der konkrete Betrag ergibt sich erst nach der persönlichen Untersuchung. Eine Preisangabe, die eine individuelle Situation nicht berücksichtigt, wäre in vielen Fällen nicht belastbar.

Auffällig günstige Pauschal- oder Lockangebote sollten Sie deshalb mit Bedacht prüfen. Ein sehr niedriger Festpreis kann ein Hinweis darauf sein, dass wichtige Bestandteile wie Beratung, Untersuchung oder Nachsorge nicht enthalten sind oder dass die Menge des verwendeten Materials begrenzt ist. Wir möchten Sie damit nicht gegen andere Anbieter einnehmen, sondern Ihnen eine sachliche Orientierung geben: Achten Sie darauf, dass ein Preis transparent aufgeschlüsselt ist und auf einer individuellen ärztlichen Einschätzung beruht.

Wie kommt ein Kostenvoranschlag zustande?

Vor jeder Behandlung findet ein ärztliches Beratungsgespräch statt. In diesem Gespräch schildern Sie Ihre Wünsche, und wir klären Ihre Vorgeschichte sowie mögliche Gegenanzeigen. Anschließend folgt eine individuelle Untersuchung, auf deren Grundlage die ärztliche Indikationsstellung erfolgt – also die Einschätzung, ob und in welcher Form eine Behandlung in Ihrem Fall medizinisch sinnvoll und geeignet ist.

Erst nach diesen Schritten können wir Ihnen einen verbindlichen Kostenrahmen für Ihre persönliche Situation nennen. Sie erhalten diesen schriftlichen Kostenrahmen vor der Behandlung, sodass Sie genau wissen, welche Leistungen zu welchem Preis vorgesehen sind.

Eine angemessene Bedenkzeit gehört für uns zu einer seriösen Beratung dazu. Sie müssen sich nicht im direkten Anschluss an das Gespräch festlegen, sondern können Ihre Entscheidung in Ruhe treffen und bei Bedarf offene Fragen mit uns klären.

Warum nennen wir für Behandlungen mit Botulinumtoxin keine Preise?

Botulinumtoxin ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Für die Bewerbung verschreibungspflichtiger Arzneimittel gelten in Deutschland besondere rechtliche Vorgaben, unter anderem nach dem Heilmittelwerbegesetz. Aus diesem Grund und im Sinne einer seriösen Praxisführung verzichten wir bewusst darauf, Preise oder werbliche Angaben zu Behandlungen mit Botulinumtoxin öffentlich zu machen.

Ob eine solche Behandlung für Sie in Frage kommt und welche Kosten entstehen, klären wir daher ausschließlich im persönlichen ärztlichen Beratungsgespräch nach individueller Indikationsstellung. Bitte sprechen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Preisübersicht Hyaluron-Behandlungen

Die folgenden Beträge sind Richtwerte und verstehen sich als ab-Preise. Die benötigte Materialmenge ist individuell unterschiedlich; der verbindliche Preis wird erst nach der persönlichen Untersuchung in einem schriftlichen Kostenvoranschlag festgelegt.

BehandlungPreis
Beratungsgesprächwird bei anschließender Behandlung verrechnet70 €
Hyaluron-Unterspritzung Nasolabialfalte1 mlab 390 €
Lippenunterspritzung mit Hyaluronsäure1 mlab 390 €
Behandlung der Tränenrinne mit Hyaluronsäureab 450 €
Hyaluron-Behandlung Wangen / Mittelgesichtab 2 mlab 690 €
Hyaluron-Behandlung Kinn / Jawlineab 2 mlab 690 €

Alle Angaben sind Richtwerte. Die tatsächlich benötigte Menge und der Aufwand sind individuell verschieden; verbindlich ist ausschließlich der schriftliche Kostenvoranschlag nach der persönlichen Untersuchung. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); die genannten Beträge folgen dieser Systematik. Für Behandlungen mit Botulinumtoxin nennen wir keine Preise – bitte sprechen Sie uns im Beratungsgespräch an.

Häufige Fragen zu Kosten & Abrechnung

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer ästhetischen Behandlung?
Ästhetisch motivierte Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit sind in der Regel keine Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Sie werden daher üblicherweise als Selbstzahlerleistungen erbracht und Ihnen als individuelle ärztliche Leistung in Rechnung gestellt. Ob im Einzelfall eine medizinische Indikation vorliegt, lässt sich nur im persönlichen ärztlichen Gespräch beurteilen.
Warum erhalte ich keinen festen Preis am Telefon?
Ein seriöser Preis lässt sich erst nach der persönlichen Untersuchung und der ärztlichen Indikationsstellung nennen. Aufwand, Materialmenge und die individuelle Anatomie sind von Person zu Person verschieden. Am Telefon können wir Ihnen daher allgemeine Auskünfte geben, den verbindlichen Kostenrahmen erstellen wir jedoch im Beratungsgespräch.
Wie erfolgt die Abrechnung ärztlicher Leistungen?
Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Jede erbrachte Leistung wird über eine Gebührenposition abgebildet und mit einem Steigerungsfaktor bewertet. Sie erhalten eine nachvollziehbare Rechnung, aus der die einzelnen Positionen hervorgehen.
Warum werden für Behandlungen mit Botulinumtoxin keine Preise angegeben?
Botulinumtoxin ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten besondere werberechtliche Vorgaben, unter anderem nach dem Heilmittelwerbegesetz. Aus diesem Grund und im Sinne einer seriösen Praxisführung nennen wir Kosten hierzu ausschließlich im persönlichen ärztlichen Beratungsgespräch nach individueller Indikationsstellung.
Was ist ein Steigerungsfaktor in der GOÄ?
Die GOÄ legt für jede Leistung einen Punktwert fest. Über einen Steigerungsfaktor – in der Regel zwischen 1,0 und 3,5 – wird berücksichtigt, wie aufwendig, schwierig oder zeitintensiv eine Leistung im Einzelfall ist. Der angesetzte Faktor wird auf der Rechnung ausgewiesen und ist so für Sie nachvollziehbar.
Fallen zusätzlich zum genannten Preis versteckte Kosten an?
Nein. Der im Beratungsgespräch genannte Kostenrahmen ist so gestaltet, dass Sie wissen, welche Leistungen enthalten sind. Sollte im Verlauf eine zusätzliche Leistung sinnvoll sein, besprechen wir dies vorab mit Ihnen, bevor sie erbracht wird.
Kann ich mir die Entscheidung nach der Beratung noch überlegen?
Ja. Sie erhalten Ihren Kostenrahmen vor der Behandlung und können sich in Ruhe entscheiden. Eine angemessene Bedenkzeit gehört zu einer seriösen Beratung dazu; niemand muss sich direkt im Anschluss festlegen.
Wie zuverlässig sind pauschale Lockangebote im Internet?
Sehr niedrige Pauschal- oder Aktionspreise können ein Hinweis darauf sein, dass wichtige Bestandteile wie Beratung, Untersuchung oder Nachsorge nicht enthalten sind. Achten Sie darauf, dass ein Preis transparent aufgeschlüsselt ist und auf einer individuellen ärztlichen Einschätzung beruht.

Persönliches Beratungsgespräch

Im Beratungsgespräch erhalten Sie einen transparenten, verbindlichen Kostenrahmen für Ihre individuelle Behandlung.

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